Impressum

Dr. Hegewald & Rietzschel
Funk- + Kommunikationstechnik
August-Bebel-Str. 41, 01728 Bannewitz

Einzelunternehmen: Inhaber Dipl.-Ing. Frank Rietzschel
Steuernummer 21026211244
Umsatzsteueridentnummer DE 193725359

 

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen von uns ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Sie haben auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen Gültigkeit, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Erklärungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sie werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Ausführung des Auftrages rechtswirksam.

2. Lieferfrist
Die Lieferzeit ist nach bestem Ermessen angesetzt; Lieferfristen und -termine gelten aber nur als annähernd, wenn wir sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist, ist der Kunden zur Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens jedoch 2 Wochen sowie der Erklärung, danach die Leistung nicht mehr entgegenzunehmen verpflichtet, sofern die Nichteinhaltung nicht auf unabwendbare Gewalt, Gläubigerverursachung oder Veränderung der für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlichen Umstände beruht. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Lieferverzuges, bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, gleichviel ob sie bei uns oder unseren Unterlieferanten eingetreten sind, so z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen und dergleichen. Wird durch diese Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir von Lieferverpflichtungen frei und entfallen etwa hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsansprüche des Kunden, so gelten die gleichen Rechtsfolgen für seine Abnahmeverpflichtung. Im Falle von Lieferverzug oder Unmöglichkeit entfallen Ersatzansprüche des Kunden, wenn sich dieser von den Rechtsfolgen der Vertragsverletzung freimachen kann.

3. Lieferbedingungen, Preise, Verpackung und Versand
Bestellungen verpflichten den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der Ware bzw. Leistung. Alle genannten Preise sind Euro-Preise ausschließlich Verpackung und Versand. Hinzugerechnet wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Unsere Preise sind die, in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise. Sollten aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben Änderungen der Kosten z.B. Löhne, Werkstoffe und/oder Energie eintreten, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern. Ohne schriftliche Auftragsbestätigung gelten die am Liefertag gültigen Preise. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kann nur solche Forderungen aufrechnen die rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage zu stellen, so werden alle Forderungen sofort fällig. Zur Entgegennahme von Schecks sind wir nicht verpflichtet, sie werden unter dem Vorbehalt jederzeitigen Rückgaberechts erfüllungshalber angenommen. Gerät der Kunden in Verzug, sind wir berechtigt, vom Verzugszeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem geltenden Basiszinssatz gem. § 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz der EZB zu berechnen. Die Verzugszinsen werden für jeden begonnenen Kalendermonat für den gesamten Monat fällig. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

4. Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die bestellte Lieferung unser Lager verlässt oder 7 Tage nachdem die Versandbereitschaft dem Kunden angezeigt wurde, dies gilt auch für die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Sofern nicht frachtkostenfreie Lieferung vereinbart ist, erfolgt jede Versendung auf Rechnung des Kunden. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden vorgenommen. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Ziffer 5. entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.

5. Gewährleistung
Die Garantie beginnt mit der Auslieferung. Sie erlischt, wenn vom Kunden oder Dritten Reparaturen oder Veränderungen am Liefergegenstand ohne unsere Zustimmung, Manipulation an unseren Siegelaufklebern vorgenommen oder angebrachte Seriennummern entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Sie erlischt außerdem, wenn Betriebs- und/oder Wartungsanweisungen nicht befolgt werden. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstanden sind. Es erfolgt grundsätzlich keine Gewährleistung bei Kompatibilitätsproblemen des Systems, die durch die Installation von Software bzw. die Einbindung von Hardware durch den Kunden oder von ihm beauftragten Dritten hervorgerufen worden sind. Dies gilt ebenfalls, wenn der Kunde abweichend von unserer Empfehlung explizit auf spezielle Bauteile/-gruppen oder Systemkonfigurationen besteht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile wie Toner, Farbbänder, Disketten, Aufzeichnungskassetten, Druckköpfe usw. Handelt es sich um gebrauchte Gegenstände oder um Gegenstände, bei denen Teile des ursprünglichen Liefergegenstandes fehlen und wurde der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, so erfolgt die Lieferung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Für Mängel der Ware, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt: Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen müssen - bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens eine Woche nach dem Empfang der Ware - bei nachweislich versteckten Mängeln unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder telegraphisch bei uns eingehen. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Liefer- oder Kaufnachweise und eine aussagefähige Fehlerbeschreibung vorgelegt werden. Werden Mängel nicht innerhalb der Frist angezeigt, so gilt die Ware als genehmigt. Nur wenn wir eine uns gestellte Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder von uns verweigert wird, steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Im übrigen werden die über die Nachbesserung und Ersatzlieferung hinausgehenden Ansprüche des Kundens, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für Folgeschäden, weder für mittelbare noch unmittelbare, Haftung für gespeicherte Daten und Verluste hieraus. Wir können die Annahme zurückgelieferter Produkte verweigern, wenn wir nicht vom Grund der Rücksendung unterrichtet wurden. Anerkannte Mängel beseitigen wir unentgeltlich nach unserer Wahl entweder bei uns im Hause oder im Unternehmen des Kundens. Begleitkosten, wie etwa für Verpackung, Fahrtkosten, Transport, etc., trägt der Kunde. Durch die Instandsetzung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht zeitlich nicht verlängert.

· Auf alle von uns an Endkunden gelieferten Geräte und Baugruppen gewähren wir eine Garantie  entsprechend Herstellerangaben. In der Regel sind das 2 Jahre. Eine Garantieverlängerung ausgewählter Produkte bzw. Hersteller wird ausgewiesen.
· Bei von uns gelieferten Geräte und Baugruppen an Händler und Wiederverkäufer, zu speziellen Preisen und Konditionen, gewähren wir eine Garantie von sechs Monaten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
· Eine Garantieverlängerung gegen Aufpreis ist möglich.
· Die Erstbearbeitung von Reklamationen während der Garantiezeit erfolgt innerhalb von 2 Werktagen, Voraussetzung ist die Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer.
· Für unberechtigt erhobene Garantieforderungen stellen wir eine Rechnung in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, mindestens in Höhe von 25 €.
· Nach Ablauf der Garantiezeit besteht die Möglichkeit, einen Service-, bzw. Wartungsvertrag mit unserer Firma abzuschließen.

6. Sonstige Schadensersatzansprüche
Eine weitergehende Haftung über unmittelbar im Liefergegenstand entstandene Schäden hinaus ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Integration der Liefergegenstände in andere technische Anlagen. Hierzu zählen ebenfalls Schäden, die durch unsachgemäßen oder grob fahrlässigen Umgang mit dem Liefergegenstand entstanden sind. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, wegen Verschuldens bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo) oder aus unerlaubter Handlung sind gegenüber uns und unseren Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen, in denen es sich um eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten / wesentlicher vorvertraglicher Pflichten (Kardinalspflichten) handelt. Haften wir infolge leichter Fahrlässigkeit, so ist der Anspruch auf Ersatz des typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Falle der culpa in contrahendo oder der positiven Vertragsverletzung haften wir nicht für einen Schaden, der das positive Interesse übersteigt.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor. Bei Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dieser Geschäftsbeziehung einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor. Eine Weiterveräußerung an Dritte vor vollständiger Bezahlung ist dem Kunden nicht gestattet, außer es gehört zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, an Dritte weiterzuveräußern. Im Falle der erlaubten oder unerlaubten Weiterveräußerung an Dritte tritt uns der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturabetrages (inkl. MwSt.) ab, die ihm aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Im Fall berechtigter Weiterveräußerung bleibt der Kunde zum Forderungseinzug ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Im Fall der berechtigten Weiterveräußerung verpflichten wir uns, nicht selbst einzuziehen, wenn der Kunde nicht im Zahlungsverzug ist und seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde hat für Pflege und Instandhaltung des Liefergegenstandes zu sorgen und jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen und der Kunde ist zu seiner Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt vor bei einer Pfändung des Liefergegenstandes. In den Fällen der Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde bei vertragswidrigem Verhalten verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die notwendigen Unterlagen auszuhändigen und dem Dritten die Abtretung mitzuteilen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Liefergegenstand hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zuzuleiten. Bei der Verwertung der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderung gilt folgendes: Ist der Kunde nicht im Handelsregister eingetragen, so gelten die Vorschriften des Verbraucherschutzgesetzes. Ist er im Handelsregister eingetragen, so können wir über die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen frei verfügen. Der erzielte Erlös der Verwertung wird abzüglich entstandener Kosten und Zinsen auf den ausstehenden Kaufpreis angerechnet. Uns abgetretene Forderungen können wir direkt bei Dritten einziehen. Hierbei erfolgt wiederum ein Abzug der uns entstandenen Kosten und Zinsen der fälligen Forderung. Uns überlassene Sicherheiten werden auf Verlangen des Kunden herausgegeben, wenn sie einen Wert über 20% gegenüber dem Liefergegenstand haben, für den die Sicherheit übereignet wurde.

8. Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter
Wird der Kunde wegen Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns unverzüglich darüber zu informieren. Ist der Liefergegenstand mit Rechten Dritter, die gegen den Kunden geltend gemacht werden können, behaftet (Rechtsmangel), so sind wir berechtigt, den Rechtsmangel innerhalb angemessener Frist durch entsprechende Änderung oder Ersatzlieferung zu beseitigen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Hierdurch entstehende Kosten tragen wir. Anderenfalls ist der Kunde berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Sind wir zur Beseitigung des Rechtsmangels nicht in der Lage, sind Schadensersatzansprüche des Kundens wegen Nichterfüllung nach Maßgabe von Punkt 6 begrenzt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kundens auf Rücktritt vom Vertrag und die Geltendmachung der entstandenen Aufwendungen, die dem Kunden durch die Rechtsverfolgung Dritter entstanden sind.

9. Datenschutz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des DSGVO zu verarbeiten.

11. Schlussbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit Ausnahme der besonderen Lizenzbestimmungen. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. (2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dresden. Dies gilt für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten implizit auch für Wechsel- und Scheckklagen. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen. (3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. (4) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.